Wenn jemand die Organisation verlässt¶
Problem: Eine Kollegin wechselt die Schule. Sie soll ab sofort keine Team-Ordner mehr öffnen und künftige Änderungen nicht mehr lesen können – die Arbeit der anderen soll weiterlaufen.
Lösung: Person in der Web-Verwaltung sperren, für vertrauliche Team-Ordner „Schlüssel erneuern“. Ist keine verwaltende Person erreichbar, hilft der Notfallzugriff im Vier-Augen-Prinzip.
Ergebnis: Die ausgeschiedene Person hat keinen Zugang mehr; neue und geänderte Dateien sind für sie nicht lesbar, auch nicht mit einer alten Kopie des Schlüssels.
1. Person sperren (IT-Administration)¶
- Web-Verwaltung › Personen › Person öffnen › „Person sperren …“.
- „Alle Geräte entfernen“ angehakt lassen; bei Bedarf auch direkte Mitgliedschaften und Gruppen entfernen.
- „Jetzt sperren“. Die Person kann sich sofort nicht mehr anmelden und keinen Team-Ordner mehr öffnen – auch nicht über Gruppen.
- Das Konto zusätzlich beim Anmeldedienst (Entra ID bzw. Keycloak) sperren.
Die Seite der Person listet die Team-Ordner, deren Schlüssel sie hatte.
2. Schlüssel erneuern (verwaltende Person)¶
Wer den Schlüssel eines Team-Ordners hatte, könnte eine Kopie der verschlüsselten Dateien weiter öffnen. Für vertrauliche Ordner deshalb:
- In der Krywerk-App beim Team-Ordner „Verwalten“ › „Schlüssel erneuern …“.
- Krywerk erzeugt einen neuen Schlüssel, verschlüsselt alle Dateien damit neu und gewährt den verbliebenen Mitgliedern Zugriff. Bei großen Ordnern dauert das; unterbrochen geht es mit „Schlüssel erneuern fortsetzen …“ weiter.
- Danach einen neuen Wiederherstellungsschlüssel aufbewahren – der alte gilt nicht mehr.

3. Wenn niemand mehr den Ordner verwaltet¶
Hat die ausgeschiedene Person einen Team-Ordner als einzige verwaltet, bekommt eine neue verwaltende Person Zugriff über den Notfallzugriff: Sie stellt einen „Notfallantrag stellen …“, mindestens zwei Mitglieder des Notfallgremiums stimmen zu („Zustimmen …“) – keine Einzelperson kann allein entschlüsseln. Alternativ öffnet der Wiederherstellungsschlüssel den Ordner.
Löschanfrage¶
Verlangt die Person die Löschung ihrer Daten (Art. 17 DSGVO): nach dem Sperren „Person endgültig löschen …“ in der Web-Verwaltung. Im Protokoll bleibt sie nur pseudonymisiert (Datenflüsse).